Corona-Update – Weitere Öffnungsschritte im Stadtgebiet Würzburg
Coronavirus-Update vom 10.5.2021
Die Stadt Würzburg hat am 9.5.2021 amtlich bekanntgegeben, dass ab dem 12.05.2021 im Stadtgebiet Würzburg weitere Öffnungsmaßnahmen zulässig sind (solange die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt).
Dies betrifft die Außengastronomie (erlaubt mit Terminbuchung; wenn Personen aus mehreren Hausständen gemeinsam an einem Tisch sitzen wollen, müssen sie über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest oder Selbsttest oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen) und die Sportausübung.
Bereits seit dem 11. Mai 2021 ist kontaktfreier Sport für Kleingruppen¹ wieder erlaubt und zusätzlich kontaktfreier Sport unter freiem Himmel für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
Ab dem 12. Mai 2021 gilt darüber hinaus, dass auch der kontaktfreie Indoor-Sport sowie Kontaktsport unter freiem Himmel für Kleingruppen² wieder zulässig ist. Hier ist allerdings neben der Beschränkung der Gruppengröße noch zu beachten, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest oder Selbsttest oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
Fußnoten:
¹Verweis auf § 4 Abs. (1) 12.Bay.InfSMV: Der Kleingruppe dürfen – solange die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt – Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich Angehörige eines weiteren Hausstands angehören, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
² Verweis auf § 10 Abs. (1) 12.Bay.InfSMV, der dann auf den o.a. § 4 Abs. (1) 12.Bay.InfSMV verweist (siehe Fußnote 1).
Nützliche Links zum Coronavirus:
Stadt Würzburg - Aktuelles zum Coronavirus –> Inzidenzen