Corona-Update – Lockdown bis zum 14. Februar 2021 verlängert
Coronavirus-Update vom 23.1.2021
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 20. Januar 2021 beschlossen, die Gültigkeit der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) bis zum 14. Februar 2021 einschließlich zu verlängern. Darüber hinaus wird die Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske weiter ausgeweitet. (=> FH Münster zur Wiederverwendung von FFP2-Masken)
Damit bleibt die Ausübung von Mannschaftssportarten im Amateurbereich nach § 10 11.BayIfSMV bis Mitte Februar 2021 untersagt. Das Verbot umfasst sowohl den Spielbetrieb als auch das Training. Erlaubt bleiben lediglich Individualsportarten, sofern sie ausschließlich allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.
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