Corona-Update – Kein Sportbetrieb beim TSV Lengfeld (ausgenommen Tennis) bis zum 1. Juni

Coronavirus-Update vom 14.5.2020

Unser TSV Präsidium hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 entschieden, dass beim TSV Lengfeld weiterhin kein Sportbetrieb stattfinden kann. Diese Regel gilt zunächst bis zum 1. Juni 2020. Tennis ist von dieser Entscheidung ausgenommen!

Zurzeit ist es leider nicht möglich, die vorgegebenen Hygiene-Vorgaben gewissenhaft zu erfüllen. Das TSV Präsidium wird Ende Mai neu beraten und neu entschieden.

Bleibt schön gesund und macht das Beste aus dieser Zeit!

Euer Präsidium

Trotzdem Bock auf Sport?

Wir müssen uns als Verein noch etwas in Geduld üben und weiterhin anderweitig in Bewegung bleiben. Wer aber in Eigenregie Alternativ-Trainingseinheiten machen möchte, darf kreativ sein, solange dies im Rahmen der aktuellen Vorschriften erlaubt ist.
Erlaubt sind (gültig bis zum 29. Mai 2020) der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen:(1)

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, wo immer dies möglich ist,(2)
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
  • kontaktfreie Durchführung,
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
  • keine besondere Gefährdung von anderen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer.

Es ist zu beachten, dass der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagt sind.(3)

Weitere Tipps und Hiweise:

Wer darf an einem gemeinsamen Training teilnehmen?
Es sollten zwingend die folgenden Bedingungen erfüllt sein (gilt für jedes Training):
• Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion.(4)
• Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
• In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.
Wer anderweitige Symptome oder Zweifel hat, sollte vorsichtshalber an keiner Trainingsgruppe teilnehmen.

Risikogruppen schützen
Bitte denkt daran, dass wir nicht nur diejenigen besondern schützen wollen, die Teil einer Risikogruppe sind, sondern auch diejenigen Trainingspartner, die mit Personen aus Risikogruppen in direktem Kontakt stehen.

Kleingruppentraining und Dokumentation:
Die Kleingruppen von maximal 5 Personen sollten sich stets aus denselben Sportler*innen und Trainer*innen zusammensetzen. Die Teilnahme sollte dokumentiert werden.(5)

Individuelle An- und Abreise:
Die An- und Abreise zu Trainingseinheiten sollte stets individuell unter
Berücksichtigung der Richtlinien (Mund-Nasenschutz-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln usw.) erfolgen. Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden und im Ausnahmefall nur unter Verwendung einer Mund-Nasen-Schutzmaske zulässig.

Mindestabstand:
Die empfohlenen Abstandswerte des RKI von 1,5 – 2m sind für den Sportbetrieb in vielen Fällen allerdings nicht ausreichend, da durch die Bewegung und die höhere Atemfrequenz und Ausatemvolumen die Tröpfchen deutlich weiter getragen werden.(6)

○ Bei Bewegung nebeneinander in die gleiche Richtung sollten 4-5m Abstand eingehalten werden.

○ Beim Laufen oder langsamen Radfahren sollten 10m und bei höherem Tempo 20m Abstand zum vorderen Person eingehalten werden.

○ Da das Infektionsrisiko im Windschatten am größten ist, ist ein nebeneinander oder versetztes Trainieren zu empfehlen.

Quellen und Verweise:

(1) Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4InfSMV) vom 5.5.2020, verlängert mit Beschluss vom 12.5.2020 bis zum 29. Mai 2020, § 9 Abs. 1 Satz 2.

(2) Verweis auf § 1 Abs 1 4InfSMV.

(3) § 9 Abs. 1 Satz 1 4InfSMV.

(4) Einschlägige Symptome sind Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.. Im Zweifel und auch in allen anderen Fällen muss von einer Aufnahme des Trainings und einem Besuch der Trainingsstätte Abstand gehalten werden. Über das weitere Vorgehen hat der behandelnde Arzt zu entscheiden (Quelle: Leitplanken des DOSB, Seite 7).

(5) Gemeinsame Empfehlung des DOSB, BLSV und weiteren Sportfachverbänden wie z.B. dem BHV.

(6) Quelle: VBG Arbeitsschutz für Sportunternehmen, Seite 3: "weitere Maßnahmen".

Nützliche Links zum Coronavirus:

TSV Lengfeld - Relevante Infos zum Coronavirus
Stadt Würzburg - Aktuelles zum Coronavirus –> Inzidenzen
Landkreis Würzburg - Aktuelles zum Coronavirus –> Inzidenzen
Katastrophenschutz Bayern - Was gilt wo in Bayern
 
 

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